Unternehmen und Arbeitsplätze sichern

Unternehmen und Arbeitsplätze sichern

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 24.06.2016

Der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie Planungssicherheit für Unternehmen – das ist das Ziel der Erbschaftsteuer-Reform. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Kleine und mittlere Betriebe bleiben auch künftig von der Erbschaftsteuer verschont. Neu an der Regelung ist, dass dies bereits ab einer Betriebsgröße von fünf Beschäftigten gilt.

Bei Vermögen über 26 Millionen Euro gibt es in Zukunft ein Wahlrecht. Entweder es wird eine Bedarfsprüfung durchgeführt. Dann müssen die Erben nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, die Steuerschuld mit ihrem Privatvermögen zu zahlen. Alternativ dazu ist die Erbschaftsteuer mit einem Abschlag – Verschonungsabschlag genannt – zu zahlen.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen

Vorgaben aus Karlsruhe

Mit den neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer entspricht die Bundesregierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Im Dezember 2014 hatte das Gericht Änderungen am bestehenden Gesetz gefordert. In der Kritik standen die sog. Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Danach können Firmenerben von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

Investitionen haben Vorrang

Die Erbschaftsteuer darf weder Investitionen behindern noch Arbeitsplätze gefährden. Deshalb werden Gelder aus einem Erbe steuerrechtlich begünstigt, die innerhalb von zwei Jahren in das Unternehmen investiert werden.


Quelle: Bundesregierung