Verdeckte Ermittler statt offener Kassen-Nachschau?

Verdeckte Ermittler statt offener Kassen-Nachschau?

§ 146b Abgabenordnung regelt die Befugnisse der Finanzverwaltung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben. Nach der Gesetzesbegründung soll die Vorschrift außerdem eine Rechtsgrundlage für die Beobachtung von Kassen und ihrer Handhabung in den Geschäftsräumen auch ohne die Verpflichtung zur Vorlage eines Ausweises durch den Amtsträger und Testkäufe darstellen. Dr….

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