Blitzlicht Spezial: Jahressteuergesetz 2015

Blitzlicht Spezial: Jahressteuergesetz 2015

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Was sich sperrig anhört, ist ein umfassendes Jahressteuergesetz 2015. Daher sind neben Änderungen des Verfahrensrechts u. a. Änderungen bei der Einkommensteuer, z. B. in Form der erstmaligen Definition des Begriffs der Erstausbildung und der Umsatzsteuer, z. B. durch Modifizierungen der erst kürzlich erweiterten Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Metalllieferungen, enthalten. Die meisten Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2015, wenn nicht anders angegeben.

Die weitergehenden Steuervereinfachungsvorschläge der Länder wurden wiederum nicht berücksichtigt. Nach einer Protokollerklärung der Bundesregierung sollen sie Gegenstand eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens in diesem Jahr sein.

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