Regelung bei Fahrten von der Wohnung zur Arbeits­stätte

Regelung bei Fahrten von der Wohnung zur Arbeits­stätte

Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist der tatsächlich gefahrene Umweg anzuerkennen, wenn er zuverlässiger als der kürzeste Weg ist. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. in Berlin hin. Das Finanzamt muss die in der Einkommensteuererklärung geltend gemachte Kilometerzahl bei der Entfernungspauschale anerkennen, wenn der tatsächlich gefahrene Umweg von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte…

weiterlesen