Elektro-Dienstwagen und Steuer

Elektro-Dienstwagen und Steuer

Wer sich bisher über seinen Arbeitgeber zu einem Elektro-Dienstwagen schlau machte, dem wurde schnell bewusst, dass das eine teure Angelegenheit wird. Schuld daran sind die hohen Anschaffungskosten im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Denn der sogenannte Bruttolistenpreis bestimmt auch letztendlich den zu versteuernden Privatanteil des Firmenwagens.

Dank Förderung des Fiskus dürfen Sie die Anschaffungskosten für das Batteriesystem aus dem Listenpreis des Fahrzeugs herausrechnen. Bei Anschaffung in diesem Jahr ist ein Abschlag von 200 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Batterieleistung möglich, die Kürzung ist auf einen Maximalbetrag von 7.500 Euro begrenzt. Die Pauschale pro kWh wird jedes Jahr um 50 Euro gesenkt, der Maximalbetrag schmilzt jährlich um 500 Euro. Das Programm endet am 31. Dezember 2022. Außerdem gilt seit Anfang 2017: Den Ladestrom vom Chef für Ihren Privat- oder Firmenwagen gibt es steuerfrei.

Mehr Steueranreiz ab 2019

Noch günstiger soll es ab dem 1. Januar 2019 werden, wenn die gesetzliche Besteuerung für E-Firmenwagen von 1,0 auf 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises reduziert wird. Diese Neuregelung wird zeitlich begrenzt sein und ist vorgesehen für reine Elektroautos (inklusive Brennstoffzellenantrieb) und von außen aufladbare Plug-in-Hybridfahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden. Der halbierte Bruttolistenpreis soll auch für die 0,03-Prozent-Regel beim Arbeitsweg gelten. E-Bikes und generell Dienstfahrräder sind auch bei privater Nutzung fortan steuerbefreit.

Wichtig: „Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen.“ Das bedeutet, „dass das Fahrzeug

1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder

2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.“

Der Bundesrat hat dem sogenannten Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen am 8. November zugestimmt. Am 23. November folgt die Abstimmung im Bundesrat.

Übrigens: Reine Elektrofahrzeuge (keine Hybridmodelle) werden bei Erstzulassung bis Ende 2020 zudem für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt rückwirkend auch für Erstzulassungen ab 18. Mai 2011 und umgerüstete Altfahrzeuge.

Quelle: biallo.de