Elterngeld bietet noch mehr Freiräume

Elterngeld bietet noch mehr Freiräume

Studien zeigen, dass sich die meisten Eltern mit kleinen Kindern gleichermaßen um Familie und Beruf kümmern wollen. Das Elterngeld unterstützt sie dabei. Das Kabinett hat nun Änderungen beschlossen, um das Angebot noch flexibler zu machen und somit den Wünschen der Eltern entgegenzukommen. Die neuen Elterngeld-Regeln im Überblick.

Quelle: Bundesregierung

Welche Neuerungen gibt es beim Elterngeld in Sachen Partnerschaftsbonus?

Den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten. Er stärkt die Beteiligung von Vätern am Elterngeld und eine partnerschaftliche Aufteilung bei der Kinderbetreuung. Künftig können Eltern die Bezugsdauer flexibel zwischen zwei und vier Monaten wählen. Bisher galt eine feste Bezugsdauer von vier Monaten. Das heißt: Beide Elternteile mussten mindestens vier Monate parallel in Teilzeit arbeiten. Die Sorge, diese Voraussetzung nicht erfüllen zu können und so möglichen Rückforderungen ausgesetzt zu sein, hielt bislang viele Eltern davon ab, sich für den Bonus zu entscheiden.

Wie viele Stunden kann ich künftig neben dem Bezug von Elterngeld arbeiten?

Der Stundenkorridor, in dem Eltern neben dem Bezug von Elterngeld arbeiten können, wird auf 24 bis 32 Stunden erweitert (bisher 25 bis 30 Stunden). Eltern können demnach im Schnitt eine Wochenstunde weniger oder auch bis zu zwei Wochenstunden mehr arbeiten als bisher. So haben sie auch während des Bezugs des Partnerschaftsbonus’ mehr Spielraum in Bezug auf Lage und Umfang ihrer Arbeitszeit und können auf mögliche betriebliche oder persönliche Belange besser reagieren.

Wie werden Eltern von besonders früh geborenen Kindern unterstützt?

Eltern von Kindern, die sechs Wochen oder früher als geplant zur Welt kamen, erhalten einen weiteren Monat Basiselterngeld beziehungsweise zwei weitere Elterngeld Plus-Monate. Somit haben sie mehr Zeit, um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihrer Kinder besser auffangen zu können.

Welche Verbesserungen gibt es beim Elterngeld noch?

Zahlreiche verwaltungsrechtliche Anpassungen und Klarstellungen verschlanken das Gesetz. Sie führen zu Entlastungen beim Antragsprozess und Verbesserungen bei der Bemessung des Elterngeldes für bestimmte Gruppen von Berechtigten. So wird die Situation von Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften verbessert. Denn sie können beantragen, für die Elterngeldbemessung wie Nicht-Selbstständige behandelt zu werden. Auch Eltern, die während des Elterngeldbezugs erwerbstätig sind, werden entlastet, indem sie den Umfang ihrer Arbeitszeit grundsätzlich nur bei Beantragung nachweisen müssen.

Elterngeldstellen können so zügiger entscheiden, und das Elterngeld kann auch besser in digitale Beantragungsverfahren eingebunden werden. Demselben Zweck dient die Einführung einer festen örtlichen Zuständigkeit. Anknüpfungspunkt ist nunmehr der Wohnsitz des Kindes.

Welche Änderungen gibt es beim Elterngeld aufgrund der Corona-Pandemie?

Die Bundesregierung hat in diesem Jahr bereits einige Änderungen beschlossen, um Nachteile für Eltern durch die Corona-Pandemie zu vermeiden. So wurde das Elterngeld angepasst, damit werdende und junge Eltern keine Nachteile haben, bei denen es aufgrund der Corona-Pandemie zu Verdienstausfällen kommt oder die die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten können:

  • Eltern aus systemrelevanten Berufen können Elterngeldmonate bis Juni 2021 aufschieben.
  • Eltern verlieren ihren Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie aufgrund der Covid-19-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Werdende Eltern, die durch die Covid-19-Pandemie Einkommensverluste haben, weil sie in Kurzarbeit arbeiten oder freigestellt sind, müssen keine Verluste beim Elterngeld befürchten. Das Elterngeld wird aus dem ursprünglich erhaltenen Gehalt berechnet.

Weitere Informationen zu den Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie finden Sie hier.

Wozu dient das Elterngeld und welche Formen gibt es?

Eine Mehrheit der jungen Eltern wollen sich heute beide sowohl Zeit für die Familie als auch für den Beruf nehmen. Der Staat unterstützt sie seit 2007 mit dem Elterngeld, das wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzt. Eltern können zwischen Basiselterngeld und Elterngeld-Plus wählen oder beides kombinieren.

  • Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn beide Partner das Kind betreuen. Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld beziehen.
  • Das Elterngeld-Plus gibt es für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Es ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird aber doppelt so lange gezahlt – bis zu 28 Monate. Vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate bekommen Eltern, wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
  • Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen Netto-Monatseinkommen, das die Mutter oder der Vater im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt beim Basiselterngeld mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.

Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 16.09.2020