Tanzsteuer historisch überholt

Tanzsteuer historisch überholt

Tanzen ist ein Vergnügen, und Vergnügungen sind steuerpflichtig. Nicht überall, aber noch viel zu oft. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW hat die Höhe der Vergnügungssteuer auf gewerbliche Tanzveranstaltungen in den kreisfreien Städten und allen Städten mit mehr als 60.000 Einwohnern untersucht. Mit dem Ergebnis: “Die ,Tanzsteuer’ ist ein Relikt aus grauer Vorzeit”, kritisiert Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des BdSt NRW. “Sie bringt den Kommunen keinen nennenswerten Ertrag und sollte abgeschafft werden.”

Grundsätzlich erheben die meisten Kommunen die Vergnügungssteuer mit einem Pauschalsteuersatz je 10 qm Veranstaltungsfläche pro Veranstaltung. Aachen und Dortmund kassieren jeweils drei Euro je 10 qm Veranstaltungsfläche und liegen damit bei den kreisfreien Städten an der Spitze. Düsseldorf, Herne, Leverkusen und Oberhausen dagegen berechnen nur einen Euro pro 10 qm. Der Durchschnittswert in den kreisfreien Städten beträgt 1,87 Euro.

Die kreisangehörigen Städte verlangen im Durchschnitt weniger: 1,34 Euro. Doch der Spitzenreiter, Düren, ist genauso teuer wie die beiden teuersten kreisfreien Städte und nimmt drei Euro je 10 qm Veranstaltungsfläche. Mit 2,50 Euro folgt Detmold. Den niedrigsten Steuersatz bei den kreisangehörigen Städten hat Gladbeck mit 0,50 Euro.

Alternativ gibt es noch die “Kartensteuer”, d. h. die Vergnügungssteuer wird nach verkauften Eintrittskarten und Eintrittspreis berechnet. Hier ist der niedrigste Steuersatz in Hagen mit 15 Prozent zu verzeichnen, die höchsten Steuersätze haben Gelsenkirchen und Düren mit jeweils 30 Prozent.

13 Städte erheben gar keine Tanzsteuer: Dormagen, Hamm, Kerpen, Lüdenscheid, Lünen, Minden, Mönchengladbach, Neuss, Remscheid, Unna, Viersen, Witten und Wuppertal. “Historisch gesehen wurde die Vergnügungssteuer im 19. Jahrhundert als ,Lustbarkeitsteuer’ eingeführt”, erklärt Kanski. “Das ist längst überholt. Die steuererhebenden Kommunen sollten sich ein Beispiel an den 13 Städten nehmen, die die Tanzsteuer abgeschafft haben, und sich fiskalisch von der Tanzfläche verabschieden.”

(BdSt NRW, Pressemitteilung vom 12.09.2014)