Vereinfachung im europäischem Mehrwertsteuersystem

Vereinfachung im europäischem Mehrwertsteuersystem

In sechs Monaten wird das Mehrwertsteuersystem der EU erheblich vereinfacht, sodass sich der Aufwand für zahlreiche Unternehmen verringert und die Einnahmen zwischen den Mitgliedstaaten gerechter verteilt werden.

Ab dem 01.01.2015 fällt die Mehrwertsteuer auf alle Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunkdienstleistungen und elektronisch erbrachten Dienstleistungen dort an, wo der Kunde ansässig ist, und nicht mehr am Ort des Dienstleistungserbringers. Parallel dazu wird eine einzige Anlaufstelle eingerichtet, was die Kosten und den Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen erheblich senkt. Über die Anlaufstelle können Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern elektronische Dienstleistungen erbringen, ihre gesamte Mehrwertsteuer im eigenen Mitgliedstaat anmelden und abführen.

Ort der Besteuerung

Nach den derzeitigen EU-Vorschriften für elektronisch erbrachte Dienstleistungen fällt die Mehrwertsteuer dort an, wo der Dienstleistungserbringer ansässig ist, und es gilt der von dem betreffenden Mitgliedstaat festgesetzte Steuersatz. Da der MwSt-Normalsatz EU-weit zwischen 15 und 27 Prozent  liegt, lassen sich Unternehmen häufig in einem Mitgliedstaat mit niedrigem Normalsatz nieder, der dann für elektronische Dienstleistungen gilt, die sie Privatkunden in ganz Europa erbringen. Durch die Änderung der MwSt-Vorschriften ab Januar wird dies nicht mehr möglich sein, da die Mehrwertsteuer zu dem Satz erhoben wird, der im Land des Kunden anwendbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Dienstleistung von einem EU- oder Nicht-EU-Unternehmen erbracht wird. Somit wird beispielsweise bei einem in Kopenhagen wohnenden Kunden der dänische MwSt-Satz angewendet, ganz gleich, ob der Dienstleistungserbringer in Dänemark, Luxemburg oder den USA ansässig ist.

Gerechtere Steuerverteilung für die Mitgliedstaaten

Laut EU sei diese Änderung ist mit erheblichen Vorteilen verbunden. Zunächst würde der Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen fairer. Zum anderen werde der Wettbewerb für KMU und andere Unternehmen, die ihren Standort nicht in einen Mitgliedstaat mit niedrigerem Steuersatz verlagern können, ausgewogener. Schließlich werden die Steuereinnahmen zwischen den Mitgliedstaaten gerechter verteilt, da diesen die Steuer auf die Dienstleistungen zufließt, die von inländischen Konsumenten in Anspruch genommen werden.

(Europ. Komm. / STB Web)